Ihr Dienstleistungsbetrieb im Bereich Treuhand für kleine und mittlere Unternehmen.
Die Twin-Treuhand AG, Ihr Dienstleistungsbetrieb im Bereich Treuhand und Beratungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Dank unserem umfangreichen Wissen und unserer Erfahrung können wir auf ihre Bedürfnisse und Wünsche eingehen.
Wenn Sie Fragen haben oder uns unverbindlich kennenlernen möchten, freut sich unser Team, wenn sie mit uns Kontakt aufnehmen.
News
Lohnausweis und Berufskosten Steuerperiode 2022
Das Coronavirus (COVID-19) hatte im ersten Quartal 2022 nach wie vor grossen Einfluss auf das öffentliche Leben in der Schweiz. Bis Ende März wurde die Isolation positiv getesteter Personen sowie die Maskenpflicht im ÖV und in Gesundheitseinrichtungen beibehalten. Danach erfolgte die Rückkehr in die «normale Lage». Die bisherige Praxis bzgl. Lohnausweis und abzugsfähiger Berufskosten gilt auch in der Steuerperiode 2022.
1. Lohnausweis 2022 Im Februar 2022 wurde die vom Bundesrat angeordnete Homeoffice-Pflicht aufgehoben. Zahlreiche Arbeitgebende ordneten jedoch ihre Mitarbeitenden an, über dieses Datum hinaus im Homeoffice zu arbeiten. Eine Deklaration der im Homeoffice geleisteten Arbeitstage ist deshalb auf dem Lohnausweis 2022 nicht notwendig.
2. Berufskosten unselbständigerwerbender Personen Für Fahr- und Verpflegungskosten gilt der Grundsatz, dass die Deklaration in der Steuererklärung 2022 so erfolgen kann, als ob die Person an ihrem angestammten Arbeitsplatz tätig war. Dies ungeachtet der allenfalls im Homeoffice geleisteten Arbeitstage.
3. Die Steuerpraxis 2020/2021 wird im Steuerjahr 2022 beibehalten
Was steckt hinter dem Kürzel GEAK?
Angesichts der steigenden Energiekosten denken derzeit viele Hauseigentümer über eine Senkung des Energieverbrauchs nach. Der Weg dazu führt in erster Linie über eine energetische Sanierung der Gebäudehülle. Wer sich vertieft mit dem Thema auseinandersetzt, stösst schnell einmal auf den GEAK.
Der GEAK (Gebäudeenergieausweis der Kantone) funktioniert in seiner einfachsten Version zeigt anhand einheitlicher Berechnungen wie energieeffizient ein Gebäude ist. Erstellt wird der GEAK durch eine Fachperson. Diese besichtigt das Haus vor Ort, sichtet die vorhandenen Unterlagen – etwa die Abrechnung des Energieverbrauchs – und berechnet danach die Daten für den GEAK. Die Kosten hängen von der Grösse des Objekts und den verfügbaren Daten ab, für ein Einfamilienhaus ist mit etwa 1000 Franken zu rechnen. Verschiedene Gemeinden und Kantone übernehmen aber einen Teil der Kosten.
Der GEAK zeigt nicht nur die Energieeffizienz des Gebäudes, sondern liefert auch erste Hinweise darauf, wo die Schwachstellen des Hauses liegen. Wer es genauer wissen will, kann sich einen sogenannten GEAK Plus erstellen lassen. Dieser zeigt dann zusätzlich zur Energieeffizienz in mehreren Varianten ein mögliches Vorgehen für die energetische Sanierung, eine gescheite Etappierung der Arbeiten sowie zur Verfügung stehende Förderbeiträge auf. Die Kosten dafür betragen bei einem Einfamilienhaus rund das Doppelte des Basis-GEAK und werden teilweise ebenfalls durch Kantone und Gemeinden mitfinanziert.
https://uwe.lu.ch/Energiegesetz/Die_Neuerungen_im_Detail/GEAK
Energetische Sanierungsmassnahmen an der selbst bewohnten Liegenschaft sind steuerlich interessant, weil sie abzugsfähig sind. Unklarheit herrscht zuweilen, wenn es um die Realisation einer eigenen Photovoltaikanlage (PV-Anlage) geht.
An Dach- und Fassadenflächen, die sich für den Einbau einer PV-Anlage eignen, mangelt es in der Schweiz nicht. Bei der Planung sollte man als Immobilienbesitzer auch die steuerlichen Aspekte einkalkulieren. Das ist nicht immer leicht, weil es grosse kantonale Unterschiede gibt.
Anlagekosten
Wer auf einer bestehenden Liegenschaft eine PV-Anlage realisiert, kann die damit verbundene Investition in fast allen Kantonen steuerlich abziehen. Wird bei einem Neubau oder im Rahmen einer Totalsanierung eine PV-Anlage realisiert, geht das nicht. Wie lange eine Liegenschaft schon bestehen muss, damit man von der steuerlichen Abzugsfähigkeit profitiert, ist kantonal unterschiedlich. Der Kanton Zürich, der diesen Punkt kürzlich explizit geregelt hat, setzt die Grenze bei einem Jahr.
Fördergelder
Viele Kantone unterstützen Immobilienbesitzer beim Einbau einer PV-Anlage mit Fördergeldern. Wichtig ist, dass man diese Beträge in der Steuererklärung korrekt deklariert: Während man die Anlagekosten bei den Abzügen aufführt, sind die erhaltenen Fördergelder als steuerbares Einkommen aufzuführen.
Einspeisevergütung
Auch die Einspeisevergütung, d. h. die Abgeltung für den Stromüberschuss, den man ins öffentliche Netz einspeist, muss man in der Steuererklärung korrekt angeben. Die entsprechende Gutschrift des Elektrizitätswerks gilt aus steuerlicher Sicht ebenfalls als Einkommen. Die konkreten Anforderungen an die Deklaration sind aber von Kanton zu Kanton sehr unterschiedlich.
Individuelle Abklärung nötig
Vor dem Entscheid für eine PV-Anlage empfiehlt es sich, alle finanziellen Aspekte sorgfältig zusammenzutragen, um ein Gesamtbild zu gewinnen. Der Bund (energieschweiz.ch) und die Kantone stellen ein reichhaltiges Informations-, Beratungs- und Förderangebot zur Verfügung. Verlässliche Informationen über die geltende steuerliche Handhabung finden Sie beim kantonalen Steueramt oder bei einem qualifizierten Steuerberater.
TREUHAND|SUISSE, 14. Dezember 2021
SOCIAL MEDIA FÜR DIE KMU: VERGEBENE LIEBESMÜH?
Relativ kostengünstig und tagtäglich genutzt von weiten Kundenkreisen: Social Media gilt gemeinhin als eierlegende Wollmilchsau des Marketings. Trotzdem zögern viele KMU noch mit einem professionellen Auftritt – nur etwas mehr als ein Drittel aller Schweizer KMU sind überhaupt auf sozialen Netzwerken vertreten. Das ist nachvollziehbar, da gleich zu Beginn einige Fallstricke lauern.
Social Media erfreut sich grosser Beliebtheit in der Schweiz. Je nach Erhebung zeigt sich, dass bis zu 82 Prozent der Schweizer Bevölkerung soziale Netzwerke nutzen. Anders sieht es bei hiesigen Unternehmen aus. Eine Studie der Fachhochschule Graubünden zeigt, dass im Vergleich lediglich 36,5 Prozent der Schweizer KMU auf mindestens auf einer Plattform präsent sind.
Ein erstaunlicher Kontrast, wenn man bedenkt, dass Social Media eine derartig grosse Zahl von Schweizerinnen und Schweizern erreichen könnte und im Vergleich zu traditionellen Medien relativ kostengünstiges Marketing ermöglicht.
Eine Frage von Aufwand und Ertrag
«Die Zahlen weisen darauf hin, dass bezüglich eigener Social Media Profile für viele KMU die erwarteten Aufwände die erwarteten Erträge übersteigen», sagt Sebastian Früh, Projektleiter am Schweizerischen Institut für Entrepreneurship der Fachhochschule Graubünden. Doch das scheint nicht der einzige Grund für das Zögern. Ebenfalls scheinen bei vielen Unternehmen die wahrgenommenen Risiken – wie etwa die Furcht vor Kontrollverlust oder Rufschädigung durch Kontroversen und sogenannte «Shitstorms» – einer Social Media-Präsenz die potenziellen Vorteile deutlich zu überwiegen.
In der Praxis zeigt sich, dass vor allem bei von Social Media enttäuschten Unternehmen, diese Art der Kommunikation nicht in die Gesamtstrategie eingebunden wurde und eher das einfache «Mitmachen» im Vordergrund gestanden ist. In der Forschungsliteratur hat sich die Unterscheidung von passiver, aktiver und proaktiver Social Media-Strategie durchgesetzt. Beim passiven Ansatz, welcher die Mindestanforderungen für eine nachhaltige Social Media-Nutzung darstellt, beschränkt sich die Aktivität auf Social Media-Richtlinien, Profile auf den wichtigsten Plattformen und ein einfaches Monitoring. Diese Strategie kann je nach Entwicklung um beispielsweise Werbekampagnen und detaillierte Interaktionen mit dem Publikum erweitert werden.
Facebook ist ganz klarer Spitzenreiter
Das grosse Fragezeichen bei den tiefen Zahlen in der Studie bleibt, ob das Potenzial der KMU bezüglich Social Media bereits ausgeschöpft ist. Die Resultate können bedeuten, dass bereits alle Unternehmen ihre Rechnung gemacht und beschlossen haben, dass soziale Netzwerke nichts für sie sind. Wobei der Blick in die Forschungsliteratur eher erahnen lässt, dass sich noch nicht alle KMU abschliessend damit befasst haben, ob sich eine Präsenz für sie wirklich lohnt oder nicht.
"Die Zahlen weisen darauf hin, dass bezüglich eigener Social Media-Profile für viele KMU die erwarteten Aufwände die erwarteten Erträge übersteigen. "
Sebastian Früh,
Fachhochschule Graubünden
Die Studie der Fachhochschule Graubünden hat zudem noch weitere Charakteristiken zur Social Media-Nutzung der Schweizer KMU zu Tage gebracht. So steht Facebook am höchsten im Kurs – 29,3 Prozent aller KMU sind dort vertreten. Auf den weiteren Podesträngen folgen Instagram (16,1 Prozent) und LinkedIn (12,4 Prozent). Die Kombination, die dabei am häufigsten vorkommt, ist die gleichzeitige Nutzung von Facebook und Instagram (14 Prozent). Darauf folgen KMU, die exklusiv Facebook nutzen (9,8 Prozent) und die gemeinsame Nutzung von Facebook und LinkedIn (8,8 Prozent).
Durchschnittlich erreicht ein Schweizer KMU so über alle Plattformen hinweg 1438 Follower. 76,5 Prozent der KMU bleiben dabei im Bereich unter 1000 Follower. Lediglich 8,4 Prozent erreichen Zahlen über 3000 Followern. Speziell dabei ist, dass die höchste durchschnittliche Reichweite auf dem zweitbeliebtesten sozialen Medium Instagram erreicht wird (1193 Follower). Beim Spitzenreiter Facebook beträgt diese etwas weniger, nämlich durchschnittlich 924 Follower.
KGL