Ihr Dienstleistungsbetrieb im Bereich Treuhand für kleine und mittlere Unternehmen.
Die Twin-Treuhand AG, Ihr Dienstleistungsbetrieb im Bereich Treuhand und Beratungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Dank unserem umfangreichen Wissen und unserer Erfahrung können wir auf ihre Bedürfnisse und Wünsche eingehen.
Wenn Sie Fragen haben oder uns unverbindlich kennenlernen möchten, freut sich unser Team, wenn sie mit uns Kontakt aufnehmen.
News
Steuerrechnung Staats- und Gemeindesteuern: Positiver und negativer Ausgleichszins ab 1.1.2024 wieder über 0%
In den Jahren 2017-2023 wurden keine Ausgleichszinsen vergütet bzw. erhoben (Zinssatz 0%). Im Kalenderjahr 2024 beträgt der positive sowie der negative Ausgleichszinssatz ab 1. Januar 1,25%
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AHV ab 2024 (Reform AHV 21)
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MWST-Satzerhöhung ab 2024 – wieviel?, wann?, was ist zu tun?
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Steuererklärungen: Mahngebühren vermeiden
Die allgemeine Frist für das Einreichen der Steuererklärung ist Ende März abgelaufen. Wer mehr Zeit benötigt, kann auf der Website der Dienststelle Steuern mit wenigen Klicks eine Fristverlängerung erwirken.
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Was steckt hinter dem Kürzel GEAK?
Der GEAK (Gebäudeenergieausweis der Kantone) zeigt wie energieeffizient ein Gebäude ist. Erstellt wird der GEAK durch eine Fachperson. Diese besichtigt das Haus vor Ort, sichtet die vorhandenen Unterlagen – etwa die Abrechnung des Energieverbrauchs – und berechnet danach die Daten für den GEAK. Der GEAK liefert auch erste Hinweise darauf, wo die Schwachstellen des Hauses liegen.
Die Kosten hängen von der Grösse des Objekts und den verfügbaren Daten ab, für ein Einfamilienhaus ist mit etwa 1000 Franken zu rechnen. Verschiedene Gemeinden und Kantone übernehmen aber einen Teil der Kosten.
https://uwe.lu.ch/Energiegesetz/Die_Neuerungen_im_Detail/GEAK
Energetische Sanierungsmassnahmen bei einer eigenen Photovoltaikanlage (PV-Anlage)
An Dach- und Fassadenflächen, die sich für den Einbau einer PV-Anlage eignen, mangelt es in der Schweiz nicht. Bei der Planung sollte man als Immobilienbesitzer auch die steuerlichen Aspekte einkalkulieren. Das ist nicht immer leicht, weil es grosse kantonale Unterschiede gibt.
Anlagekosten
Wer auf einer bestehenden Liegenschaft eine PV-Anlage realisiert, kann die damit verbundene Investition in fast allen Kantonen steuerlich abziehen. Wird bei einem Neubau oder im Rahmen einer Totalsanierung eine PV-Anlage realisiert, geht das nicht. Wie lange eine Liegenschaft schon bestehen muss, damit man von der steuerlichen Abzugsfähigkeit profitiert, ist kantonal unterschiedlich. Der Kanton Zürich, der diesen Punkt kürzlich explizit geregelt hat, setzt die Grenze bei einem Jahr.
Fördergelder
Viele Kantone unterstützen Immobilienbesitzer beim Einbau einer PV-Anlage mit Fördergeldern. Wichtig ist, dass man diese Beträge in der Steuererklärung korrekt deklariert: Während man die Anlagekosten bei den Abzügen aufführt, sind die erhaltenen Fördergelder als steuerbares Einkommen aufzuführen.
Einspeisevergütung
Auch die Einspeisevergütung, d. h. die Abgeltung für den Stromüberschuss, den man ins öffentliche Netz einspeist, muss man in der Steuererklärung korrekt angeben. Die entsprechende Gutschrift des Elektrizitätswerks gilt aus steuerlicher Sicht ebenfalls als Einkommen. Die konkreten Anforderungen an die Deklaration sind aber von Kanton zu Kanton sehr unterschiedlich.
Individuelle Abklärung nötig
Vor dem Entscheid für eine PV-Anlage empfiehlt es sich, alle finanziellen Aspekte sorgfältig zusammenzutragen, um ein Gesamtbild zu gewinnen. Der Bund (energieschweiz.ch) und die Kantone stellen ein reichhaltiges Informations-, Beratungs- und Förderangebot zur Verfügung. Verlässliche Informationen über die geltende steuerliche Handhabung finden Sie beim kantonalen Steueramt oder bei einem qualifizierten Steuerberater.
TREUHAND|SUISSE, 14. Dezember 2021