Newsletter Oktober 2024

Inhaltsverzeichnis

 

Einreichen Steuern 2023: Fristen beachten!

Die zweite Frist zum Einreichen der Steuererklärung 2023 läuft per Ende Dezember 2024 ab. Wir bitten Sie, Ihre Unterlagen des Buchhaltungsjahres 2023 baldmöglichst einzureichen, um uns die Koordination der Arbeiten bis Ende Jahr zu erleichtern sowie unangenehme finanzielle Konsequenzen (Mahngebühren) zu verhindern. Danke für die Mithilfe.

 

Einzahlungen 2. und 3. Säule

Wenn es die Liquidität zulässt, empfehlen wir die Prüfung von Einzahlungen in die 2. und/oder in die 3. Säule zur Optimierung der Steuerfolgen. Folgende Vorteile zeichnen sich für Selbständigerwerbende ab:

  • Höhere Steuerabzüge
  • Schonung des Abschreibungspotenzials bei Einzelfirmen
  • Aufstockung des Pensionsguthabens
  • Bessere Versicherungsleistung (2. Säule)

In die Säule 3a können im Jahr 2024 maximal folgende Beiträge einbezahlt werden:

  • Sofern ein Anschluss an die 2. Säule besteht: CHF 7'056.00
  • Ohne Anschluss an die 2. Säule: 20 % des steuerbaren Erwerbseinkommens, max. CHF 35'280.00

Neben den ordentlichen Beiträgen in die 2. Säule können je nach Situation zusätzlich noch Einkäufe getätigt werden (einkommensabhängig). Wir empfehlen bei potenziellen Einkäufen vorgängig eine Einkaufsberechnung bei der Vorsorgeeinrichtung zu machen.

Zu beachten ist, dass die Einzahlungen bis Mitte Dezember getätigt werden müssen, damit diese noch steuerlich in Abzug gebracht werden können. Anträge betreffend 2. Säule bei der Vorsorgegesellschaft müssen frühzeitig (Mitte November) eingereicht werden.

Bei juristischen Gesellschaften sind die Lohnbezüge mit Vorsorgeleistungen verbunden. Dabei gelten für die Lohnbeziehenden die Regeln als Unselbständige.

Wenn Sie Hilfe benötigen, wenden Sie sich direkt an Ihre/n Mandatsleiter/in.

 

Steuergesetzrevision Kanton Luzern

Mit der Annahme der Steuergesetzrevision des Kantons Luzern am 22. September 2024 werden Kapitalleistungen aus Versichgerungen und Vorsorge für natürliche Personen tiefer besteuert. Die erste Senkung des Tarifs folgt auf den 1.1.2025 und die zweite Senkung auf den 1.1.2028. Auch die Kapitalsteuer für juristische Personen wird in diesen zwei Schritten gesenkt. Diese Massnahme macht den Kanton Luzern deutlich attraktiver für Kapitalstarke Gesellschaften.  

 

Prämienverbilligung 2025

Der Termin zum Einreichen der Prämienverbilligung 2025 ist kantonal unterschiedlich. Beachten Sie die folgenden Termine der jeweiligen Kantone:          

Kanton Luzern:             31.10.2024 weitere Infos

Kanton Aargau:             31.12.2024 weitere Infos

Kanton Zug:                  30.04.2025 weitere Infos

Lehrlinge, welche die Ausbildung beendet haben, können in den meisten Fällen von der Prämienverbilligung profitieren.

 

Datenschutzgesetz und der elektronische Versand von Steuerunterlagen

Seit dem 1. September 2023 ist das neue Datenschutzgesetz in Kraft. Dieses Gesetz regelt unter anderem den Umgang mit Personendaten. Durch unsere treuhänderische Dienstleistung sind wir automatisch in Besitz von Personendaten und bearbeiten diese. Die Twin Treuhand Sursee hat die nötigen Anpassungen an den Datenschutz-Richtlinien vorgenommen und unsere Kunden darüber informiert. Des Weiteren bietet die Twin Treuhand seit dem Herbst 2023 die Möglichkeit, die Buchhaltung- und Steuerunterlagen auf elektronischem Weg zu übermitteln. Machen Sie davon Gebrauch, melden Sie sich bei Ihrem/er Mandatsleiter/in, damit Sie Ihren persönlichen Zugang erhalten. Auf Wunsch wird natürlich der Versand per Post im bewährten Ordner beibehalten. 

 

Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie einen goldigen Herbst mit bester Gesundheit!

Ihre Twin Treuhand AG

 

Twin Treuhand AG
Grenzstrasse 3b - 6214 Schenkon
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